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17.08.2026

§14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (§14a EnWG) neue Regeln für den Betrieb von Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeichern und Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Wer ist betroffen? Die Pflicht zur Bereitstellung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) liegt direkt beim Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes. Für Neuanlagen gilt dies seit dem 01.01.2024, Bestandsanlagen haben eine Übergangsfrist bis Ende 2028/2029. 
  • Was darf der Netzbetreiber? Bei akuter Netzüberlastung darf der Netzbetreiber die Leistung der betroffenen Geräte vorübergehend (max. 2 Stunden täglich) auf eine Mindestleistung von 4,2 kW drosseln. Eine komplette Abschaltung ist gesetzlich ausgeschlossen. 

Warum ein intelligentes Energiemanagement wie Loxone unverzichtbar ist: 

Ohne ein übergeordnetes Energiemanagementsystem greift die Leistungsbegrenzung oft starr direkt an den Geräten ein. Mit einer smarten Steuerung (wie z. B. auf Basis unseres angebotenen Systems Loxone) koordinieren Sie den zulässigen Strombezug intelligent im gesamten Haus. Überschüssiger PV-Strom und Ihr eigener Batteriespeicher puffern den Bedarf ab, sodass Ihr Komfort im Alltag uneingeschränkt erhalten bleibt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung: Von der normgerechten Einbindung der SteuVE-Signale bis zur vollautomatischen Energieoptimierung. 

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